Ruedi Jeker
Ruedi Jeker  
Regierungsrat 1999-2007  
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Politik
Erfolgsbilanz
 

Stand: 10.05.2007

 

Erfolgsbilanz als Volkswirtschaftsdirektor 1999–2003

Als Vorsteher der Volkswirtschaftsdirektion 1999–2003 gehörte es unter anderem zu meinen Aufgaben, für die Wirtschaft und ihre Arbeitskräfte optimale Rahmenbedingungen zu schaffen. Mit dem Ziel, diese stets zu verbessern, wurden unter meiner Federführung in der letzten Amtszeit (1999 bis Ende 2003) folgende Vorhaben realisiert:

  • Mit der Verselbständigung des Flughafens erhielt Unique die nötige Unabhängigkeit, um ihre Funktion als Schlüsselinfrastruktur des öffentlichen Verkehrs der Schweiz optimal erfüllen zu können.
    (Volksabstimmung vom 28.11.1999: 61.2 % Ja-Stimmen)
  • Mit der Beteiligung von 300 Millionen Franken an der Swiss und einer Bürgschaft von 100 Millionen Franken zu Gunsten der flugnahen Betriebe wurde der Flughafen als Schlüsselinfrastruktur gestärkt und mit der Erhaltung des Hubs bleiben unserer international ausgerichteten Volkswirtschaft weiter direkte interkontinentale Verbindungen erhalten.
    (Volksabstimmung vom 13.01.2002: Beteiligung an der Swiss: 55.5 % Ja-Stimmen; Bürgschaft zu Gunsten flugnaher Betriebe: 66.7 % Ja-Stimmen)
  • Mit meiner Initiative konnte die Nachtflugsperre am Flughafen Zürich nach unzähligen Unwägbarkeiten und Rechtsmittelverfahren auf 7 Stunden ausgedehnt werden. Diese Ausdehnung der Zeit ohne Fluglärm kommt der ganzen Bevölkerung zugute.
  • Auf Grund meines Antrags wurde das Flughafengesetz nachträglich so ergänzt, dass der Kantonsrat über Änderungen der Lage oder Länge der Pisten in der Form des referendumsfähigen Beschlusses befinden muss. Damit hat das Volk das letzte Wort bezüglich Pistenverlängerungen und bestimmt indirekt die Kapazität des Flughafens.
    (§ 19 Abs. 2 des Flughafengesetzes)
  • Mit meiner Initiative wurden im Jahr 2001 die Vorarbeiten zum gekröpften Nordanflug begonnen.
  • Mit dem Durchgangsbahnhof wurden die Voraussetzungen geschaffen für den Anschluss Zürichs ans internationale Hochleistungsschienennetz. Zur Realisierung werden bis 2012 insgesamt 1,45 Milliarden Franken investiert.
    (Volksabstimmung vom 23.11.2001: 81.9 % Ja-Stimmen)
  • Im Jahr 2002 wurde der Grundstein für die wegweisende Gesamtverkehrskonzeption im Kanton Zürich gelegt. Der Bericht über die verkehrspolitischen Ziele und Grundsätze zeigt konkret, auf welche Wirkungsziele die Verkehrspolitik ausgerichtet und mit welchen Stossrichtungen sie umzusetzen ist.
  • Zusammen mit meinen Tessiner und Genfer Regierungskollegen Marco Borradori und Robert Cramer habe ich 2003 den Grundstein gelegt für die kantonsübergreifende Zusammenarbeit und Unterstützung im öffentlichen Verkehr. Heute setzen sich die Kantone Tessin, Genf und Zürich unter dem Namen «Triangel» dafür ein, dass wichtige und baureife Schlüsselprojekte des öffentlichen Verkehrs in ihren Agglomerationsräumen nicht auf die lange Bank geschoben, sondern planmässig realisiert werden.
  • Die Glattalbahn dient der schnelleren und besseren Erschliessung des Zürcher Unterlandes. Sie löst ein Investitionsvolumen von 650 Millionen Franken aus.
    (Volksabstimmung vom 09.02.2003: 66.6 % Ja-Stimmen)
  • Die dritte Teilergänzung der S-Bahn führt zu noch schnelleren Verbindungen und dient der zusätzlichen Sicherheit.
  • Die Liberalisierung bei den Ladenöffnungszeiten kommt dem Detailhandelsgewerbe entgegen und ist konsumentenfreundlich.
    (Volksabstimmung vom 24.09.2000: 56 % Ja-Stimmen)
  • Das modernisierte Wohnbauförderungsgesetz ist während meiner Zeit als Volkswirtschaftsdirektor zuhanden des Parlaments verabschiedet worden.
  • Zusammen mit der Bildungsdirektion sind Massnahmen getroffen worden zur Förderung internationaler Schulen.
  • Mit Baden-Württemberg als Hauptabsatzmarkt der Zürcher Wirtschaft ist die wirtschaftspolitische Zusammenarbeit aufgebaut und gefördert worden.
  • Mit der Beteiligung an der Standortmarketing-Organisation «Greater Zurich Area» (GZA) wird aktiv für den Wirtschaftsstandort Zürich geworben. Es konnten weitere Trägerkantone für die GZA gewonnen werden.

 

Erfolgsbilanz als Sicherheitsdirektor ab 2004

Als Vorsteher der Sicherheitsdirektion (früher: Direktion für Soziales und Sicherheit) bin ich seit dem 1. Januar 2004 im umfassenden Sinne – soziale Sicherheit, öffentliche Sicherheit, Verkehrssicherheit – zuständig für die Gewährleistung der Sicherheit in unserem Kanton – Sicherheit als wichtiger Standortfaktor für Bevölkerung und Wirtschaft. Weiter gehören insbesondere der Vollzug im Ausländerrecht und Asylwesen sowie die Koordination der staatlichen Förderung und Unterstützung der Sporttätigkeit privater Verbände und Institutionen zu meinen Aufgaben.

Seit 2004 bin ich bei der Realisierung der folgenden Vorhaben federführend beteiligt:

  • Das Polizeiorganisationsgesetz (POG) und die entsprechenden Verordnungen konnten auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt werden. Damit konnte eine grosse Lücke im Polizeirecht des Kantons geschlossen und die Zusammenarbeit mit der Stadt Zürich verbessert werden.
  • Erlass eines Polizeigesetzes (PolG): Mit dem neuen Polizeigesetz besteht erstmals eine klare und transparente Rechtsgrundlage für die Umschreibung der Aufgaben der Polizei und die Art und Weise ihrer Aufgabenerfüllung. Damit wird eine jahrzehntelange Lücke im kantonalen Polizeirecht geschlossen und die Voraussetzungen für einen einheitlichen Einsatz der Polizei für die Sicherheit für unsere Bevölkerung geschaffen. Der Kantonsrat hat das Gesetz am 23. April 2007 verabschiedet.
  • Totalrevision der kantonalen Hundegesetzgebung: Ich habe eine Expertengruppe mit der Erarbeitung der Totalrevision der Hundegesetzgebung beauftragt. Mit der Revision werden Rahmenbedingungen für den sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden geschaffen. Der Regierungsrat hat die Gesetzesvorlage am 18. April 2007 zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
  • Mit der Inbetriebnahme der neuen Prüfstelle des Strassenverkehrsamtes in Hinwil am 4. Oktober 2004 verkürzen sich die Anfahrtswege für die Kunden im Grossraum des Oberlandes und Zürichsees ganz wesentlich. Die Prüfstelle konnte innerhalb von nur 12 Monaten realisiert werden und ist ein gutes Beispiel für Public Private Partnership.
  • Neugestaltung des Zivilschutzes: Mit der Totalrevision des Zivilschutzgesetzes wird der Zivilschutz der geänderten Bedrohungslage angepasst und als ergänzende Einsatz- und Unterstützungs-Staffel im Verbundsystem Bevölkerungsschutz positioniert. Die neue Organisation bringt Kanton und Gemeinden eine deutliche Kostenreduktion. Der Kantonsrat hat das total revidierte Zivilschutzgesetz am 19. März 2007 verabschiedet.
  • Neuerlass eines Bevölkerungsschutzgesetzes: Zum ersten Mal wird im Kanton Zürich das Zusammenwirken der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes – Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe, Zivilschutz – gesetzlich geregelt. Der Regierungsrat hat die Gesetzesvorlage am 2. Mai 2007 zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
  • Die kantonale Führungsorganisation für Krisenlagen wurde den heutigen Ansprüchen für Grossschadensereignisse angepasst. Sie hat sich in ihrem ersten Einsatz im Zusammenhang mit der Vogelgrippe bewährt.
  • Ich habe bewirkt, dass das neue Stationierungskonzept der Armee unter den gegebenen engen Rahmenbedingungen die Anliegen des Kantons Zürichs mehrheitlich aufgenommen hat. In Bezug auf die geplante Schliessung des Militärflugplatzes Dübendorf ist der Zeitplan nachhaltig optimiert worden, indem insbesondere der Helikopterflugbetrieb verlängert worden ist. Weiter wird im Kanton eine Retablierungsstelle eingerichtet und der heutige Armeemotorfahrzeugpark Hinwil zu einem modernen, leistungsfähigen Logistik-Center aus- beziehungsweise umgebaut. Zudem prüft das VBS die vollständige Übernahme der durch die Schliessung des eidgenössischen Zeughauses Kloten betroffenen 80 Arbeitsplätze in das neue Logistik-Center Hinwil beziehungsweise in das Infrastruktur-Center Othmarsingen.
  • Es ist gelungen, mit der Ansiedelung der Militärakademie der ETH Zürich (MILAK) eine künftige zeitgemässe Nutzung für die Kaserne Reppischtal zu finden.
  • Die militärische Meldepflicht ist nicht mehr beim Sektionschef, sondern neu bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde zu erfüllen. Für den Datentransfer zwischen den Gemeinden und dem Amt für Militär und Zivilschutz wurde das IT-System MILVA (Militärverwaltung) entwickelt. Das System vereinfacht die Zusammenarbeit mit den Gemeinden und es können auf allen Stufen Synergien besser genutzt und Mehrspurigkeiten eliminiert werden. Das wegweisende System ist planmässig am 1. Januar 2006 eingeführt worden.
  • Mit dem Erlass einer Asylfürsorgeverordnung per 1. Juli 2005 ist die bestehende Praxis der Sozialhilfe für Asylsuchende zusammengefasst worden. Damit besteht erstmals eine klare Grundlage in der Asylfürsorge.
  • Mit der Verordnung über den Vollzug von Nichteintretensentscheiden im Asylverfahren gilt die Vorgabe, Personen mit Nichteintretensentscheiden von der Sozialhilfe für Asylsuchende auszuschliessen und höchstens noch Nothilfe zu gewähren. Diese Vorgabe konnte konsequent und doch sozialverträglich umgesetzt werden. Diese Politik des Kantons Zürich stösst auf breite Akzeptanz.
  • Mit meiner Initiative konnte im Zusammenhang mit der Finanzierung des Asylswesens erreicht werden, dass der Bund neue Abgeltungsmodelle zusammen mit den Kantonen erarbeitet. Ich setzte mich unvermindert dafür ein, dass keine weitere Kostenverlagerung vom Bund auf die Kantone erfolgt.
  • Auf die Revision der SKOS-Richtlinien (Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS) wurde massgeblich Einfluss genommen. Die neuen Richtlinien verstärken die Anreize zur Erwerbstätigkeit und setzen damit mehr als bisher auf die Eigenverantwortung und Initiative des Einzelnen. Bei der Umsetzung und Auswertung arbeiten wir eng mit der Sozialkonferenz des Kantons Zürich zusammen.
  • Teilrevision des Sozialhilfegesetzes: Vor dem Hintergrund eines starken Anstiegs der Fälle und der Kosten im Bereich der Sozialhilfe ist eine Anpassung des Sozialhilfegesetzes in die Wege geleitet worden. Zentrale Anliegen sind, die Anreize zur Erwerbstätigkeit zu verstärken, die Integration zu fördern und Missbräuche zu bekämpfen. Der Kantonsrat hat die entsprechende Teilrevision des Sozialhilfegesetzes am 19. März 2007 verabschiedet.
  • Der Bericht zur Alterspolitik definiert neu Leitlinien, die auf dem in der Verfassung festgehaltenen Grundgedanken der Autonomie und Eigenverantwortung älterer Menschen beruhen. Damit wird das Handeln von Behörden und Verwaltung im Sinne eines fortlaufenden Prozesses auch auf die Bedürfnisse der älteren Bevölkerung ausgerichtet und der Öffentlichkeit transparent vermittelt.
  • Verschiedene Erlasse im Sozialbereich sind an die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen NFA anzupassen. Im Vordergrund steht die gesetzliche Regelung für die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Behinderteneinrichtungen im Kanton Zürich und die Abgeltung der von den Einrichtungen erbrachten Leistungen. Sachlich damit verbunden ist die Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen. Ein Beitritt zu dieser Vereinbarung soll auf Inkrafttreten der NFA erfolgen. Der Regierungsrat hat die entsprechenden Gesetzesvorlagen am 18. April 2007 zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
  • Das neue Sportkonzept hat zum Ziel, den Anteil der sportlich aktiven Bevölkerung in allen Alterskategorien und Bevölkerungsgruppen zu erhöhen. Es berücksichtigt neben den traditionellen Bereichen der Sportförderung wie Schulsport, Jugend+Sport sowie Verbands- und Vereinssport verstärkt auch Aspekte des individuell ausgeübten Sports und der Gesundheitsförderung. Der Sport wird neu auch als Mittel des Standortmarketings und als Wirtschaftsfaktor anerkannt.
  • Der Regierungsrat hat am 2. Mai 2007 das Kantonale Sportanlagenkonzept (KASAK ZH) beschlossen. Damit wird – zusammen mit dem neuen Sportkonzept – die Grundlage für die zielgerichtete Förderung des Breitensports geschaffen.