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Stand: 10.05.2007
Erfolgsbilanz als Volkswirtschaftsdirektor 1999–2003
Als Vorsteher der Volkswirtschaftsdirektion 1999–2003 gehörte
es unter anderem zu meinen Aufgaben, für die Wirtschaft und ihre
Arbeitskräfte optimale Rahmenbedingungen zu schaffen. Mit dem Ziel,
diese stets zu verbessern, wurden unter meiner Federführung in der
letzten Amtszeit (1999 bis Ende 2003) folgende Vorhaben realisiert:
- Mit der Verselbständigung des Flughafens erhielt Unique
die nötige Unabhängigkeit, um ihre Funktion als Schlüsselinfrastruktur
des öffentlichen Verkehrs der Schweiz optimal erfüllen zu
können.
(Volksabstimmung vom 28.11.1999: 61.2 % Ja-Stimmen)
- Mit der Beteiligung von 300 Millionen Franken an der Swiss und einer
Bürgschaft von 100 Millionen Franken zu Gunsten der flugnahen Betriebe
wurde der Flughafen als Schlüsselinfrastruktur gestärkt
und mit der Erhaltung des Hubs bleiben unserer international ausgerichteten
Volkswirtschaft weiter direkte interkontinentale Verbindungen erhalten.
(Volksabstimmung vom 13.01.2002: Beteiligung an der Swiss: 55.5
% Ja-Stimmen; Bürgschaft zu Gunsten flugnaher Betriebe: 66.7 %
Ja-Stimmen)
- Mit meiner Initiative konnte die Nachtflugsperre am Flughafen
Zürich nach unzähligen Unwägbarkeiten und Rechtsmittelverfahren
auf 7 Stunden ausgedehnt werden. Diese Ausdehnung der Zeit ohne Fluglärm kommt der ganzen Bevölkerung zugute.
- Auf Grund meines Antrags wurde das Flughafengesetz nachträglich
so ergänzt, dass der Kantonsrat über Änderungen der Lage
oder Länge der Pisten in der Form des referendumsfähigen Beschlusses
befinden muss. Damit hat das Volk das letzte Wort bezüglich
Pistenverlängerungen und bestimmt indirekt die Kapazität des Flughafens.
(§ 19 Abs. 2 des Flughafengesetzes)
- Mit meiner Initiative wurden im Jahr 2001 die Vorarbeiten zum gekröpften
Nordanflug begonnen.
- Mit dem Durchgangsbahnhof wurden die Voraussetzungen geschaffen
für den Anschluss Zürichs ans internationale Hochleistungsschienennetz.
Zur Realisierung werden bis 2012 insgesamt 1,45 Milliarden Franken investiert.
(Volksabstimmung vom 23.11.2001: 81.9 % Ja-Stimmen)
- Im Jahr 2002 wurde der Grundstein für die wegweisende Gesamtverkehrskonzeption
im Kanton Zürich gelegt. Der Bericht über die verkehrspolitischen
Ziele und Grundsätze zeigt konkret, auf welche Wirkungsziele die
Verkehrspolitik ausgerichtet und mit welchen Stossrichtungen sie umzusetzen
ist.
- Zusammen mit meinen Tessiner und Genfer Regierungskollegen Marco Borradori
und Robert Cramer habe ich 2003 den Grundstein gelegt für die kantonsübergreifende
Zusammenarbeit und Unterstützung im öffentlichen Verkehr.
Heute setzen sich die Kantone Tessin, Genf und Zürich unter dem
Namen «Triangel» dafür ein, dass wichtige und baureife
Schlüsselprojekte des öffentlichen Verkehrs in ihren Agglomerationsräumen
nicht auf die lange Bank geschoben, sondern planmässig realisiert
werden.
- Die Glattalbahn dient der schnelleren und besseren Erschliessung
des Zürcher Unterlandes. Sie löst ein Investitionsvolumen
von 650 Millionen Franken aus.
(Volksabstimmung vom 09.02.2003: 66.6 % Ja-Stimmen)
- Die dritte Teilergänzung der S-Bahn führt zu noch
schnelleren Verbindungen und dient der zusätzlichen Sicherheit.
- Die Liberalisierung bei den Ladenöffnungszeiten kommt
dem Detailhandelsgewerbe entgegen und ist konsumentenfreundlich.
(Volksabstimmung vom 24.09.2000: 56 % Ja-Stimmen)
- Das modernisierte Wohnbauförderungsgesetz ist während meiner Zeit als Volkswirtschaftsdirektor zuhanden des Parlaments verabschiedet worden.
- Zusammen mit der Bildungsdirektion sind Massnahmen getroffen worden
zur Förderung internationaler Schulen.
- Mit Baden-Württemberg als Hauptabsatzmarkt der Zürcher
Wirtschaft ist die wirtschaftspolitische Zusammenarbeit aufgebaut und
gefördert worden.
- Mit der Beteiligung an der Standortmarketing-Organisation «Greater
Zurich Area» (GZA) wird aktiv für den Wirtschaftsstandort
Zürich geworben. Es konnten weitere Trägerkantone für
die GZA gewonnen werden.
Erfolgsbilanz als Sicherheitsdirektor ab 2004
Als Vorsteher der Sicherheitsdirektion (früher: Direktion für
Soziales und Sicherheit) bin ich seit dem 1. Januar 2004 im umfassenden
Sinne – soziale Sicherheit, öffentliche Sicherheit, Verkehrssicherheit
– zuständig für die Gewährleistung der Sicherheit
in unserem Kanton – Sicherheit als wichtiger Standortfaktor für
Bevölkerung und Wirtschaft. Weiter gehören insbesondere der
Vollzug im Ausländerrecht und Asylwesen sowie die Koordination der
staatlichen Förderung und Unterstützung der Sporttätigkeit
privater Verbände und Institutionen zu meinen Aufgaben.
Seit 2004
bin ich bei der Realisierung der folgenden Vorhaben federführend
beteiligt:
- Das Polizeiorganisationsgesetz (POG) und die entsprechenden
Verordnungen konnten auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt
werden. Damit konnte eine grosse Lücke im Polizeirecht des Kantons
geschlossen und die Zusammenarbeit mit der Stadt Zürich verbessert
werden.
- Erlass eines Polizeigesetzes (PolG): Mit dem neuen Polizeigesetz
besteht erstmals eine klare und transparente Rechtsgrundlage für
die Umschreibung der Aufgaben der Polizei und die Art und Weise ihrer
Aufgabenerfüllung. Damit wird eine jahrzehntelange Lücke im
kantonalen Polizeirecht geschlossen und die Voraussetzungen für
einen einheitlichen Einsatz der Polizei für die Sicherheit für
unsere Bevölkerung geschaffen. Der Kantonsrat hat das Gesetz
am
23. April 2007
verabschiedet.
- Totalrevision der kantonalen Hundegesetzgebung: Ich habe eine Expertengruppe mit der Erarbeitung der Totalrevision der Hundegesetzgebung beauftragt. Mit der Revision werden Rahmenbedingungen für den sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden geschaffen. Der Regierungsrat hat die Gesetzesvorlage am 18. April 2007 zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
- Mit der Inbetriebnahme der neuen Prüfstelle des Strassenverkehrsamtes
in Hinwil am 4. Oktober 2004 verkürzen sich die Anfahrtswege
für die Kunden im Grossraum des Oberlandes und Zürichsees
ganz wesentlich. Die Prüfstelle konnte innerhalb von nur 12 Monaten
realisiert werden und ist ein gutes Beispiel für Public Private
Partnership.
- Neugestaltung des Zivilschutzes: Mit der Totalrevision des
Zivilschutzgesetzes wird der Zivilschutz der geänderten Bedrohungslage
angepasst und als ergänzende Einsatz- und Unterstützungs-Staffel
im Verbundsystem Bevölkerungsschutz positioniert. Die neue Organisation
bringt Kanton und Gemeinden eine deutliche Kostenreduktion. Der Kantonsrat hat das total revidierte Zivilschutzgesetz am 19. März 2007 verabschiedet.
- Neuerlass eines Bevölkerungsschutzgesetzes: Zum ersten Mal wird im Kanton Zürich das Zusammenwirken der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes – Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe, Zivilschutz – gesetzlich geregelt. Der Regierungsrat hat die Gesetzesvorlage am 2. Mai 2007 zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
- Die kantonale Führungsorganisation für Krisenlagen wurde den heutigen Ansprüchen für Grossschadensereignisse angepasst. Sie hat sich in ihrem ersten Einsatz im Zusammenhang mit der Vogelgrippe bewährt.
- Ich habe bewirkt, dass das neue Stationierungskonzept der Armee unter
den gegebenen engen Rahmenbedingungen die Anliegen des Kantons Zürichs
mehrheitlich aufgenommen hat. In Bezug auf die geplante Schliessung
des Militärflugplatzes Dübendorf ist der Zeitplan nachhaltig
optimiert worden, indem insbesondere der Helikopterflugbetrieb verlängert
worden ist. Weiter wird im Kanton eine Retablierungsstelle eingerichtet
und der heutige Armeemotorfahrzeugpark Hinwil zu einem modernen, leistungsfähigen
Logistik-Center aus- beziehungsweise umgebaut. Zudem prüft
das VBS die vollständige Übernahme der durch die Schliessung
des eidgenössischen Zeughauses Kloten betroffenen 80 Arbeitsplätze
in das neue Logistik-Center Hinwil beziehungsweise in das Infrastruktur-Center
Othmarsingen.
- Es ist gelungen, mit der Ansiedelung der Militärakademie der
ETH Zürich (MILAK) eine künftige zeitgemässe Nutzung
für die Kaserne Reppischtal zu finden.
- Die militärische Meldepflicht ist nicht mehr beim Sektionschef,
sondern neu bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde zu erfüllen.
Für den Datentransfer zwischen den Gemeinden und dem Amt für
Militär und Zivilschutz wurde das IT-System MILVA (Militärverwaltung)
entwickelt. Das System vereinfacht die Zusammenarbeit mit den Gemeinden
und es können auf allen Stufen Synergien besser genutzt und Mehrspurigkeiten
eliminiert werden. Das wegweisende System ist planmässig am 1.
Januar 2006 eingeführt worden.
- Mit dem Erlass einer Asylfürsorgeverordnung per 1. Juli
2005 ist die bestehende Praxis der Sozialhilfe für Asylsuchende
zusammengefasst worden. Damit besteht erstmals eine klare Grundlage
in der Asylfürsorge.
- Mit der Verordnung über den Vollzug von Nichteintretensentscheiden
im Asylverfahren gilt die Vorgabe, Personen mit Nichteintretensentscheiden
von der Sozialhilfe für Asylsuchende auszuschliessen und höchstens
noch Nothilfe zu gewähren. Diese Vorgabe konnte konsequent und
doch sozialverträglich umgesetzt werden. Diese Politik des Kantons
Zürich stösst auf breite Akzeptanz.
- Mit meiner Initiative konnte im Zusammenhang mit der Finanzierung
des Asylswesens erreicht werden, dass der Bund neue Abgeltungsmodelle
zusammen mit den Kantonen erarbeitet. Ich setzte mich unvermindert dafür
ein, dass keine weitere Kostenverlagerung vom Bund auf die Kantone erfolgt.
- Auf die Revision der SKOS-Richtlinien (Richtlinien für
die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der Schweizerischen
Konferenz für Sozialhilfe SKOS) wurde massgeblich Einfluss genommen.
Die neuen Richtlinien verstärken die Anreize zur Erwerbstätigkeit
und setzen damit mehr als bisher auf die Eigenverantwortung und Initiative
des Einzelnen. Bei der Umsetzung und Auswertung arbeiten wir eng mit
der Sozialkonferenz des Kantons Zürich zusammen.
- Teilrevision des Sozialhilfegesetzes: Vor dem Hintergrund eines starken Anstiegs der Fälle und der Kosten im Bereich der Sozialhilfe ist eine Anpassung des Sozialhilfegesetzes in die Wege geleitet worden. Zentrale Anliegen sind, die Anreize zur Erwerbstätigkeit zu verstärken, die Integration zu fördern und Missbräuche zu bekämpfen. Der Kantonsrat hat die entsprechende Teilrevision des Sozialhilfegesetzes am 19. März 2007 verabschiedet.
- Der Bericht zur Alterspolitik definiert neu Leitlinien,
die auf dem in der Verfassung festgehaltenen Grundgedanken der Autonomie
und Eigenverantwortung älterer Menschen beruhen. Damit wird das
Handeln von Behörden und Verwaltung im Sinne eines fortlaufenden
Prozesses auch auf die Bedürfnisse der älteren Bevölkerung
ausgerichtet und der Öffentlichkeit transparent vermittelt.
- Verschiedene Erlasse im Sozialbereich sind an die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen NFA anzupassen. Im Vordergrund steht die gesetzliche Regelung für die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Behinderteneinrichtungen im Kanton Zürich und die Abgeltung der von den Einrichtungen erbrachten Leistungen. Sachlich damit verbunden ist die Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen. Ein Beitritt zu dieser Vereinbarung soll auf Inkrafttreten der NFA erfolgen. Der Regierungsrat hat die entsprechenden Gesetzesvorlagen am 18. April 2007 zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
- Das neue Sportkonzept hat zum Ziel, den Anteil der sportlich
aktiven Bevölkerung in allen Alterskategorien und Bevölkerungsgruppen
zu erhöhen. Es berücksichtigt neben den traditionellen Bereichen
der Sportförderung wie Schulsport, Jugend+Sport sowie Verbands-
und Vereinssport verstärkt auch Aspekte des individuell ausgeübten
Sports und der Gesundheitsförderung. Der Sport wird neu auch als
Mittel des Standortmarketings und als Wirtschaftsfaktor anerkannt.
- Der Regierungsrat hat am 2. Mai 2007 das Kantonale Sportanlagenkonzept (KASAK ZH) beschlossen. Damit wird – zusammen mit dem neuen Sportkonzept – die Grundlage für die zielgerichtete Förderung des Breitensports geschaffen.
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